Extreme Witterungsbedingungen

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Sorgeberechtigte, ob Sie Ihr Kind bei
Extremwetterverhältnissen wie Blitzeis, orkanartigem Sturm, Schneechaos o.ä. zur Schule
schicken. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, reicht eine Information an die
Klassenlehrkraft. Ihr Kind gilt dann als entschuldigt.
Der Schulträger wird den Schülertransport bei Extremwetter nicht grundsätzlich einstellen.
Es wird immer im Einzelfall entschieden, inwieweit Fahrten durchgeführt werden können.
Deshalb kann von der Schule dazu keine einheitliche Voraussage getroffen werden und Sie
als Sorgeberechtigte müssen dies an Ihrer Haltestelle im Auge behalten.
Die Schule wird bei Extremwetterverhältnissen in der Regel nicht komplett geschlossen. Für
Kinder, die erscheinen, findet eine den Umständen angepasste Gestaltung des
Unterrichtstages statt.
Eine vollständige Schulschließung kommt in absoluten Extremfällen infrage, wenn z. B.
Gefahr für Leib und Leben von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und sonstigen
Personen im und um das Schulgebäude besteht. Eine solche Schließung wird zwischen
Schulleitung, Schulamt und Schulträger abgesprochen.

Busplan

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